Rechtsanwalt Schreiber
ist aufgrund der nachgewiesenen Praxiserfahrung und Qualifikation seit 12.06.1995 berechtigt, neben der bisherigen, allgemeinen Berufsbezeichnung Rechtsanwalt die zusätzliche Bezeichnung
Fachanwalt für Arbeitsrecht
gemäß § 10 der Fachanwaltsordnung (FAO; veröffentlicht in den Mitteilungen der Bundesrechtsanwaltskammer BRAK) zu führen.Voraussetzungen für die von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehene Befugnis, eine Fachanwaltsbezeichnung führen zu dürfen, sind der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen, die erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§ 2 FAO; veröffentlicht in den Mitteilungen der Bundesrechtsanwaltskammer BRAK).
Im Vordergrund der Tätigkeit von Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht Schreiber stehen die Beratung sowie die Vertretung der am Arbeitsleben Beteiligten in allen Facetten von individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Angelegenheiten. Zum
Individualarbeitsrecht
gehören insbesondere die Wahrnehmung der Interessen von Arbeitsvertragsparteien aus Anlass des Abschlusses oder der Aufhebung von Arbeitsverträgen, von Abmahnungen, Kündigungen (siehe u. a. das - zur Zeit aktuelle - Kündigungsschutzgesetz auf dieser Homepage unter "Rechtsservice" und dort unter "Gesetze") bei Streitigkeiten über die Höhe der Vergütung, die korrekte Eingruppierung sowie Inhalt und Form von Zeugnissen, um nur einige Beispiele zu nennen.Im Bereich des
kollektiven Arbeitsrechts
werden Betriebsräte und Personalräte beraten, geschult und vertreten.
Ihre Rechte werden in arbeits- und verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren sowie in Einigungsstellen- und aus Anlass von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen wahrgenommen.
Tarifvertragsverhandlungen werden von Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht Schreiber begleitet und geführt sowie Allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen entworfen und überprüft. Im Anschluss oder bereits im Zusammenhang mit der arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung spielt sehr oft das
Sozialversicherungsrecht
eine maßgebliche Rolle.
Die Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung durch Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht Schreiber umfasst daher auch die sozialversicherungsrechtlichen Themenbereiche, insbesondere die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.
Zu seinem weiteren Tätigkeitsbereich im Zusammenhang mit dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht gehört die qualifizierte Beratung und Vertretung im Bereich des
Zivilrechts.
Hierin sind eingeschlossen z. B. das Dienst-, Werk- sowie das allgemeine Vertrags- und Kaufrecht. Daneben verfügt Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht Schreiber über langjährige Erfahrungen im Bereich des Straßenverkehrsrechts.
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Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Schreiber |
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Tipps und Hinweise
Hier und über dem Link News erhalten Sie in regelmäßigen Abständen Hinweise für Ihre tägliche Arbeit, vorwiegend zu Themen des Arbeitsrechts und Sozialversicherungsrechts.
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