- 31.03.2023 - Ende der Möglichkeit zur telefonischen Krankmeldung.
- Die Entgeltgrenze für Minijobs wird ab 01.10.2022 auf 520,00 Euro monatlich erhöht.
- Mindestlohn ab 01.10.2022:
Der Allgemeine Mindestlohn erhöht sich ab 01.10.2022 auf 12,00 Euro.
- Ab 01.09.2022 haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Energiepreispauschale in Höhe von 300,00 Euro.
- Mindestlohn ab 01.07.2022:
Der Allgemeine Mindestlohn erhöht sich ab 01.07.2022 auf 10,45 Euro.
- Mindestlohn ab 01.01.2022:
Der Allgemeine Mindestlohn erhöht sich ab 01.01.2022 auf 9,82 Euro.
- Mindestlohn ab 01.07.2021:
Der Allgemeine Mindestlohn erhöht sich ab 01.07.2021 auf 9,60 Euro.
- Mindestlohn ab 01.01.2021:
Der Allgemeine Mindestlohn erhöht sich ab 01.01.2021 auf 9,50 Euro.
- Ab Juni 2020 wird aufgrund des "Sozialschutz-Pakets II" ab dem 4. Bezugsmonat das Kurzarbeitergeld von 60 % bzw. 67 % der Nettoentgeltdifferenz auf 70 % bzw. 77 % für Haushalte mit Kindern und ab dem 7. Monat auf 80 % bzw. 87 % erhöht, wenn Bezugsberechtigte sich mit 50 % ihrer regelmäßigen Arbeitszeit oder weniger in Kurzarbeit befinden.
- Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2020 entstanden ist, über die Bezugsdauer nach § 104 Absatz 1 Satz 1 des SGB III hinaus auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2021, verlängert.
Mindestlohn ab 01.01.2020:
Der Allgemeine Mindestlohn erhöht sich ab 01.01.2020 auf 9,35 Euro.Mindestlohn Dachdeckerhandwerk ab 01.01.2020
Mindestlohn 1: 12,40 Euro (ungelernt)
Mindestlohn 2: 13,60 Euro (Geselle)- Mindestlohn Pflegebranche ab 01.01.2020:
11,35 Euro (alte Bundesländer)
10,85 Euro (neue Bundesländer)
- Mindestlohn Gebäudereinigerhandwerk ab 01.01.2020
10,80 Euro (alte Bundesländer)
10,55 Euro (neue Bundesländer)Mindestlohn ab 01.01.2019:
Allgemeiner Mindestlohn 9,19 Euro.01.01.2019: Teilzeit- und Befristungsgesetz:
Einführung einer "Brückenteilzeit".Mindestlohn Pflegebranche ab 01.01.2019:
11,05 Euro (alte Bundesländer)
10,55 Euro (neue Bundesländer)01.01.2019 bis 31.12.2019:
Mindestlohn Gebäudereinigerhandwerk
10,56 Euro (alte Bundesländer)
10,05 Euro (neue Bundesländer)01.01.2019 bis 31.12.2019:
Mindestlohn Elektrohandwerk (Montage)
11,40 Euro01.07.2018 bis 31.05.2019::
Bundesweiter Mindestlohn für Gerüstbauer
11,35 Euro01.05.2018 bis 30.04.2019: Mindestlohn im Steinmetz- und Bildhauerhandwerk
11,40 Euro (neue und alte Bundesländer)Kurzarbeitergeld ab 2016: Bezugsdauer gesetzlich geregelt für längstens 12 Monate.
01.04.2017: AÜG-Reformgesetz legt die Überlassungshöchstdauer für Leiharbeitnehmer auf 18 Monate fest. In der Rechtsprechung ist noch nicht abschließend geklärt, ob insoweit eine arbeitsplatzbezogene oder auf den jeweiligen Arbeitnehmer bezogene Betrachtungsweise erfolgen muss, denn § 1 Absatz 1 AÜG formuliert in Satz 4: "Die Überlassung von Arbeitnehmern ist vorübergehend ... zulässig". Auf "Nummer sicher" geht man daher nur dann, wenn das Tatbestandsmerkmal "vorübergehend" als arbeitsplatzbezogen interpretiert wird.
Gemäß § 8 ist der Verleiher verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts - spätestens nach 9 Monaten - zu gewähren (Gleichstellungsgrundsatz bzw. Equal Pay).
- 29.03.2017 (Ausschuss für Arbeit und Soziales): Sachgrundlose Befristung bleibt Teil des TzBfG.
- Kurzarbeitergeld ab 2016: Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld nunmehr gesetzlich geregelt 12 Monate.
- 11.05.2012: Der Bundesrat billigt die "Blue Card" Regelung der EU. Danach kann aus einem Nicht-EU-Land zuziehen, wer mehr als 44.800,00 Euro jährlich verdient. Für Berufsbereiche mit vielen offenen Stellen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) ist die Grenze bei 35.000,00 Euro angesiedelt. Die Blue Card berechtigt zunächst nur zu einem zeitlich befristeten Aufenthalt. Die Erlangung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis nach zwei oder drei Jahren ist möglich.
- 01.01.2012: Die Arbeitsgerichte Marburg, Gießen und Wetzlar werden auf das Arbeitsgericht Gießen konzentriert und zusammengefasst. Die Standorte der Arbeitsgerichte Marburg und Wetzlar werden per 31.12.2011 aufgelöst.
- 01.01.2012: Beschäftigte können nach dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) mit Zustimmung des Arbeitgebers ihre Arbeitszeit für die Dauer von längstens 24 Monaten reduzieren, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Die verringerte Arbeitszeit muss wöchentlich mindestens 15 Stunden betragen. Während der Inanspruchnahme der Familienpflegezeit und der Nachpflegephase darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis nicht kündigen (§ 9 Absatz 3 FPfZG).
- 16.02.2011: Das Hessische Gesetz über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UGK) verletzt das Grundrecht der Arbeitnehmer auf freie Wahl des Arbeitsplatzes gemäß Artikel 12 Absatz 1 GG (BVerfG vom 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09).
- 17.11.2010: Kippen die "Ketten-Arbeitsverträge"? Das BAG hat unter Bezugnahme auf § 5 Nr. 1 der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28.06.1999 den EuGH um Vorabentscheidung ersucht, ob an der bisherigen Rechtsprechung zur wiederholten Befristung von Arbeitsverhältnissen in Fällen eines ständigen Vertretungsbedarfs festgehalten werden kann. Die Rahmenvereinbarung verpflichtet die Mitgliedsstaaten der EU, Maßnahmen zu ergreifen, um Missbrauch durch aufeinanderfolgende Arbeitsverträge zu vermeiden (7 AZR 443/09 (A)).
- 13.08.2010: Im Rahmen des Schlecker-Verfahrens haben sich die Beteiligten darauf geeinigt, dass die Mitarbeiterinnen der Schlecker-Filiale in Gladenbach zu unveränderten Bedingungen und unter Wahrung des sozialen Besitzstandes von Schlecker-XL weiter beschäftigt werden (siehe anliegender Bericht der Oberhessischen Presse).
- 23.04.2010: Das Arbeitsgericht Marburg stellt in einem Eilverfahren fest, dass die Umorganisation von einem SCHLECKER-Markt zu einem SCHLECKER-XL-Markt einen Betriebsübergang im Sinne von § 613 a BGB darstellt und ordnete deshalb per einstweiliger Verfügung an, dass die Mitarbeiterinnen der SCHLECKER-Filiale zu unveränderten Bedingungen von SCHLECKER-XL weiterbeschäftigt werden müssen (Aktenzeichen: 2 Ga 1/10)
Beschäftigt der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer, kann zur Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung eine bis zu 6 Monate dauernde Pflegezeit (§ 3 PflegeZG) in Anspruch genommen werden. Mit Beginn dieser Pflegezeit endet allerdings das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis. Die betreffende Person mss sich in dieser Phase also anderweitig versichern.
- 01.04.2008: Durch einen neu eingefügten § 2 Absatz 1 a des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) ist nunmehr für Streitigkeiten auch das Arbeitsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat. Die Regelung dient der Umsetzung von Artikel 19 Nr. 2 a der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit. Begünstigt werden von der Neuregelung vor allem Beschäftigte im Bereich der Gebäudereinigung und im Außendienst.
- 25.01.2008: Der Bundestag beschließt Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I. Rrückwirkend ab dem 01.01.2008 erhalten Arbeitslose im Alter von 50 bis 54 Jahren maximal 15 Monate Arbeitslosengeld I, wenn sie eine Vorversicherungszeit von 30 Monaten haben. Ab Vollendung des 55. Lebensjahres verlängert sich die Zahldauer des Bezuges auf 18 Monate bei zurückliegender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von mindestens 36 Monaten. Ab 58 Jahren erhöht sich der Anspruch auf 24 Monate Bezugsdauer (Bedingung: Vorversicherungszeit 48 Monate).
Seit dem 01.05.07 kann die frühzeitige Meldung als Arbeitsuchender (§ 37 SGB III) auch fernmündlich erfolgen, wenn im Anschluss daran ein Termin zur persönlichen Meldung mit der Agentur für Arbeit vereinbart wird.
Am 01.04.2007 wird das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ergänzt: Wenn ein Arbeitnehmer für eine befristete Beschäftigung überwiegend aus Drittmitteln vergütet und entsprechend beschäftigt wird, liegt ein sachlicher Grund für die Befristung vor.
Der Bundestag hat am 30.11.2006 das "Gesetz über die Senkung des Beitrags zur Arbeitsförderung, die Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2007" verabschiedet. Ab 01. Januar 2007 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 % auf 4,2 %. Gleichzeitig wird der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung von bisher 19,5 % auf 19,9 5 erhöht. Die Beiträge für die Alterssicherung der Landwirte steigen von 199,00 € auf 204,00 € (alte Bundesländer) bzw. von 168,00 € auf 176,00 € (Beitrittsgebiet).
Am 18.08.2006 ist das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit dem Ziel der Umsetzung von entsprechenden europarechtlichen Bestimmungen in innerstaatliches Recht in Kraft getreten. Im Wesentlichen regelt diese Gesetz ein umfassendes Diskriminierungsverbot in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
![]() |
Fachanwalt für Arbeitsrecht |
|
||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
Hinweis Neuigkeiten aus den Bereichen Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht, vor allem auch unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten aus den - per 01.01.2012 umstrukturierten - Arbeitsgerichtsbezirken Gießen (ehemals Marburg und Wetzlar), Kassel und Frankfurt. 25.05.2016 - ArbG Gießen: Betriebsratsmitglieder müssen Streit in einem Beschlussverfahren austragen (2 Ca 41/16). 03.06.2014 - ArbG Gießen erklärt erneut Abgruppierung bei CSL Marburg für unzulässig. 01.10.2013 - ArbG Gießen: Abgruppierung bei CSL ist nach nach Treu und Glauben unzulässig (siehe "Urteile"). Vorsicht bei Arbeitskämpfen und Unwetter!
|
||||||||||||||||