Dieses Rechtsgebiet umfasst insbesondere die Bereiche
- Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung
- Erwerbsminderungsrente
- Recht der behinderten Menschen
- Kranken-, Erziehungs- und Kindergeld
- Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld
- Sperrzeit, Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs
- Unfallrente etc.
Als zugelassener Fachanwalt für Arbeitsrecht muss ein Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht gemäß § 10 der Fachanwaltordnung (FAO; veröffentlicht in den Mitteilungen der Bundesrechtsanwaltskammer BRAK) schon per se die Grundzüge des Sozialversicherungsrechts beherrschen. Sie erhalten deshalb auch in diesen Rechtsbereichen durch langjährige Erfahrung begründete, qualifizierte Beratung und Vertretung.
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Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Schreiber |
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Tipps und Hinweise
Hier erhalten Sie Neuigkeiten im Sozialversicherungsrecht, insbesondere auch unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten aus Marburg, Gießen, Wetzlar, Kassel und Frankfurt. Seit 01.01.2008: BSG vom 17.10.2007
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