Steuerpflicht bei Abfindungen
Seit dem 01.01.2006 sind die Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Abfindungen weggefallen.
Diese sind nunmehr in vollem Umfang zu versteuern.
(Aus Gründen des Vertrauensschutzes hatte es seinerzeit noch eine Übergangsregelung gegeben, die inzwischen überholt ist)
Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Schreiber |
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Wer trägt die Lohnsteuer? Gemäß einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 01.02.2006 trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer die anfallende Lohnsteuer im Verhältnis zum Arbeitgeber, wenn im Arbeitsvertrag eine Bruttovergütung vereinbart ist. Dies gilt auch bei einer geringfügigen Beschäftigung (BAG 5 AZR 826/94).
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